Anmeldung als Aussteller:

Trading Card Game Händler

Der laufende Frontmeter Standfläche kostet 45€ (1. Stage: Early Bird Dealers Price). Erklärung zu den Frontmetern siehe Grafik unten.


Für einen Aufpreis kannst Du auch gerne buchen wie beispielsweise einen Eckplatz (+10€/Meter), Wandplatz (+10€/Meter) bessere Standlage am Eingang (+15€/Meter) oder einen Inselstand (+20€/Meter). Falls Ja, lass es uns gerne per Nachricht wissen, dort kannst du all deine Wünsche äußern! 


✅Tische und Stühle

✅ 2 Aussteller Tickets

✅ 5 Besucher Tickets zum verlosen  / verschenken


Retro Games Händler

Der laufende Frontmeter Standfläche kostet 25€ (1. Stage: Early Bird Dealers Price). Erklärung zu den Frontmetern siehe Grafik unten.


Für einen Aufpreis kannst Du auch gerne buchen wie beispielsweise einen Eckplatz (+10€/Meter), Wandplatz (+10€/Meter) bessere Standlage am Eingang (+15€/Meter) oder einen Inselstand (+20€/Meter). Falls Ja, lass es uns gerne per Nachricht untem im Formular wissen, dort kannst du all deine Wünsche äußern! 


✅Tische und Stühle

✅ 2 Aussteller Tickets

✅ 5 Besucher Tickets zum verlosen  / verschenken


Was sind Frontmeter?

Frontmeter sind die Meter, die dein Stand nach vorne zum Besuchergang einnimmt.  Berechnet wird also die sichtbare Verkaufsbreite deines Standes, nicht die Tiefe der Tische oder die Tiefe deines Standes.


Mindeststandgröße 2 Meter.

Anmeldung eines Standplatz bei den Cards and Games Messen:

Kontaktieren Sie uns

Jeder Gewerbetreibender muss uns seine Gewerbeanmeldung / Reisegewerbekarte vorlegen! Entweder per Upload im Formular oder auch per Mail nachgereicht an: mail@cardsandgames.de

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AUSSTELLER:


1. Veranstalter und Geltungsbereich


Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller, Händler und privaten Anbieter, die an der Veranstaltung „Cards and Games“ teilnehmen.


Veranstalter ist:

Lauber Live GmbH

Kronprinzenstraße 12

45128 Essen

GF: Alexander Lauber


Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.


2. Teilnahmeberechtigung und Warenangebot


Teilnehmen können Gewerbetreibende und Privatpersonen mit einem zum Veranstaltungskonzept passenden Warenangebot.


Zugelassen sind insbesondere Trading Cards, Sports Cards, Retro Games, Konsolen, Videospiele, Zubehör, Collectibles, Anime-/Manga-Artikel, Merchandise, Fachzubehör sowie thematisch passende Sammlerware.


Der Veranstalter ist berechtigt, Waren oder Angebote auszuschließen, die nicht zum Veranstaltungskonzept passen oder gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.


3. Anmeldung und Vertragsschluss


Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter oder durch tatsächliche Zulassung zur Veranstaltung.


Der Veranstalter informiert den Aussteller, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist oder das Warenangebot nicht zum Veranstaltungskonzept passt.


Ein Anspruch auf die Zusendung einer gesonderten Teilnahmebestätigung besteht nicht. Soweit die Anmeldung angenommen wurde oder der Aussteller zur Veranstaltung zugelassen ist, bleibt der Aussteller auch dann zur Teilnahme verpflichtet, wenn er keine gesonderte Bestätigung erhalten hat.


4. Standmiete, Frontmeter und Zahlung


Die Standmiete richtet sich nach der gebuchten Standgröße beziehungsweise den gebuchten Frontmetern.


Frontmeter bezeichnen die sichtbare Verkaufsbreite des Standes zum Besuchergang. Maßgeblich ist die vordere Verkaufsfront, nicht die Tiefe der Tische.


Die Standmiete ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG.


Die Standmiete ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens vor dem Standaufbau beziehungsweise beim Betreten der Halle fällig. Bei Rechnungsstellung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.


Soweit ein Frühzahlerpreis angeboten wird, gilt dieser nur, wenn die Standmiete spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung vollständig beim Veranstalter eingegangen ist. Erfolgt die Zahlung später, gilt der Normalpreis.


In der Standmiete enthalten sind, soweit verfügbar, Stühle sowie die bestellten Frontmeter an Tischflächen. Ein Anspruch auf bestimmte Tische, bestimmte Tischmaße oder eine bestimmte Platzierung besteht nicht.


5. Rücktritt und Nichterscheinen


Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist nur bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich.


Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen bleibt die volle Standmiete als pauschalierter Schadensersatz geschuldet. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


6. Standplatz und Platzzuweisung


Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Wünsche der Aussteller können berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.


Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder veranstaltungsbezogenen Gründen eine abweichende Platzzuweisung vorzunehmen.


Der Stand ist bis spätestens 10:30 Uhr einzunehmen. Danach kann der Platz anderweitig vergeben werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete besteht.


7. Aufbau, Öffnungszeiten und Abbau


Der Aufbau ist ab 9:00 Uhr beziehungsweise 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr möglich, soweit nicht für einzelne Veranstaltungen abweichende Zeiten bekanntgegeben werden.


Die Veranstaltung ist grundsätzlich von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Besucher geöffnet.


Ein Abbau vor 16:00 Uhr ist nicht gestattet. Der Abbau muss bis spätestens 17:00 Uhr abgeschlossen sein, soweit nicht abweichende Zeiten bekanntgegeben werden.


Rettungswege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen, Durchgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.


8. Pflichten des Ausstellers


Der Aussteller ist für seinen Stand, seine Waren, seine Mitarbeiter und seine Hilfspersonen selbst verantwortlich.


Dem Aussteller und seinen Gehilfen obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den eigenen Stand. Der Stand ist so aufzubauen und zu betreiben, dass keine Gefahren für Besucher, andere Aussteller, Personal oder Halleninventar entstehen.


Tischflächen sind abzudecken. Der Stand ist sauber zu hinterlassen. Müll, Verpackungen und nicht verkaufte Gegenstände sind vom Aussteller mitzunehmen. Andernfalls können Reinigungskosten berechnet werden.


Kabel dürfen nicht über Besuchergänge verlegt werden. Soweit Kabel notwendig sind, müssen sie fachgerecht gesichert werden. Stromanschlüsse stehen nur zur Verfügung, wenn sie vorher angemeldet und vom Veranstalter bestätigt wurden.


Das Abspielen von Musik ist nicht erlaubt.


9. Verbotene Waren und gesetzliche Pflichten


Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.


Untersagt ist insbesondere das Anbieten von illegalen Waren, Plagiaten, Fälschungen, Bootlegs, Raubkopien, gestohlener Ware, indizierten, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden oder sonst verbotenen Artikeln.


Der Aussteller versichert, dass die von ihm angebotenen Waren keine Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.


Der Aussteller ist für die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben selbst verantwortlich. Artikel mit Altersbeschränkung dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angeboten und abgegeben werden.


Es besteht Preisauszeichnungspflicht. Gewerbliche Anbieter haben außerdem ihre gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Anbieterpflichten einzuhalten, insbesondere eine ordnungsgemäße Firmenkennzeichnung am Stand.


10. Hausrecht und Ausschluss


Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Hallenpersonals und eingesetzter Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.


Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen des Veranstalters kann der Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.


11. Haftung des Ausstellers


Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Hilfspersonen, seine Waren, seinen Standaufbau oder seinen Standbetrieb verursacht werden.


Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude, an festem oder beweglichem Halleninventar, an Einrichtungen des Veranstalters, an Ständen anderer Aussteller sowie gegenüber Besuchern und sonstigen Dritten.


12. Haftung des Veranstalters


Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.


Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung einzelner Stände und haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren, soweit kein zwingender gesetzlicher Haftungsgrund vorliegt.


13. Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung


Die genannten Termine und Orte sind vorbehaltlich notwendiger Änderungen.


Kann die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, insbesondere wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Ausfall der Veranstaltungsstätte, Streik, Energiekrise, Pandemie oder vergleichbarer Umstände, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen, verlegen oder in ihrem Ablauf anpassen. Ebenso ist eine Absage Im Falle eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts möglich.


Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, informiert der Veranstalter die angemeldeten Aussteller unverzüglich. Bereits gezahlte Standmieten werden gutgeschrieben oder erstattet, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.


Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, soweit kein zwingender gesetzlicher Haftungsgrund vorliegt.


14. Foto- und Videoaufnahmen


Auf der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- und Werbezwecken erstellt werden.


Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass Aufnahmen seines Standes und seines Warenangebots im Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Soweit einzelne Personen erkennbar im Mittelpunkt der Aufnahme stehen, erfolgt eine Nutzung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.


15. Datenschutz


Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung der Anmeldung, Durchführung der Veranstaltung, Kommunikation mit dem Aussteller und Abrechnung verarbeitet.


Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.


16. Mindeststandgröße


Die Mindeststandgröße beträgt 2 Frontmeter.


17. Änderungen und ergänzende Regelungen


Der Veranstalter ist berechtigt, weitere organisatorische Regelungen zu treffen, soweit diese für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch für Anweisungen am Veranstaltungstag.


Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Aussteller zumutbar sind.


18. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.